Das Schulministerium informiert: Das gilt ab 18. August 2021

Liebe Eltern,

am kommenden Mittwoch, 18. August 2021, geht es in unser zweites Corona-Schuljahr. Das Schulministerium NRW hat die Regelungen veröffentlicht. Grundsätzlich gilt: "Das neue Schuljahr 2021/22 wird mit voller Präsenz unter Beibehaltung der strengen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz starten. Das Ziel: Achtsam sein und alles dafür tun, dass Präsenzunterricht stattfindet. (...)

Die fünf wichtigsten Regelungen dabei sind:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  2. Die gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Gesundheitsministerium und der Unfallkasse NRW erarbeiteten Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
  3. Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesen vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den Grundschulen und Förderschulen sowie weiteren Schulen mit Primarstufe kommen wie bisher die PCR-basierten Lolli-Tests zum Einsatz, in den weiterführenden Schulen die Antigen-Selbsttests.
  4. Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig überprüft.
  5. Veranstaltungen zur Einschulung oder Aufnahme in die weiterführende Schule sind möglich. Es gelten die gegenwärtig für Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben geltenden Regeln entsprechend."

(Quelle: siehe unten)

 

Die ausführlichen Informationen finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums: 

https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-18-august-2021

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