Neue Quarantäne- und Isolationsregeln in NRW

Liebe Eltern,

wie Sie sicherlich schon gehört haben, gelten in NRW neue Quarantäne- und Isolationsregeln, hier in Kürze die wichtigsten Änderungen:

  • Positiv getestete SuS und ihre Haushaltsangehörigen gehen für 10 Tage in Isolation.
  • Davon ausgenommen sind Geboosterte, „frisch“ zweifach Geimpfte (max. 3 Monate her), „frisch“ Genesene(max. 3 Monate her) und geimpfte Genesene (Zeitabstand dabei egal).
  • Sie erhalten keine Ordnungsverfügung mehr, das positive PCR-Ergebnis (falls sich der Schnelltest bestätigt) und ggf. der Nachweis des gemeinsamen Wohnsitzes sind ausreichend für alle Ansprüche (z.B. Arbeitgeber).
  • Schüler:innen können sich aus dieser Isolation mit einer PCR (kostenpflichtig) oder einem qualifizierten Schnelltest (kostenloser „Bürgertest“) frühestens nach 7 Tagen freitesten lassen. Das Testergebnis muss uns dann beim ersten Schulbesuch vorgelegt werden und muss von Ihnen für 4 Wochen aufbewahrt werden, um es ggf. bei Kontrollen vorzulegen. Es muss nicht mehr beim Gesundheitsamt eingereicht werden. Nach 10 Tagen Isolationsdauer ist kein Test erforderlich.

 

Hier finden Sie den Elternbrief zum positiven Ergebnis eines Schnelltests der Stadt Oberhausen vom Januar 2022:

 

 

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