Hausordnung

In der Schulkonferenz vom 13. Juni 2018 wurde eine neue Hausordnung verabschiedet, die ab sofort gültig wurde. Hier zum Nachlesen, unten zum Anhören und zum Download:

In der Schulkonferenz vom 13. Juni 2018 wurde eine neue Hausordnung verabschiedet, die ab sofort gültig wurde. Hier zum Nachlesen, unten zum Anhören und zum Download:

  1. Es gilt das Schulgesetz.
  2. Die Unterrichtszeit ist von 07:25 Uhr (0. Stunde)  bis 16:45 Uhr (10. Stunde). Das Gebäude wird in der Regel um 07:00 Uhr geöffnet. Schülerinnen und Schüler halten sich bis fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn im Erdgeschoss oder auf dem Schulhof auf. Nach Schulschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände. 
  3. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad kommen, benötigen eine Erlaubnis der Schulleitung. Die Fahrräder dürfen nur auf den Fahrrad-Stellplätzen abgestellt werden. Beschädigungen und Verlust von Fahrrädern sind sofort im Sekretariat  zu melden. Auf dem Schulgelände ist Radfahren nicht erlaubt. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Auto kommen, dürfen nicht auf den Lehrerparkplätzen parken. Falsch geparkte Autos können kostenpflichtig abgeschleppt werden.
  4. In den kurzen Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenräumen. In den großen (Hof-) Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (5 bis 9) die Klassenräume und halten sich im Erdgeschoss oder auf dem Schulhof auf. Die Sekundarstufe II (10 bis 12) darf sich überall im Gebäude aufhalten außer in Fachräumen. Bei schlechtem Wetter bleiben alle unter Aufsicht im Gebäude. Nicht benutzte Räume werden verschlossen.
  5. Auf dem Schulgelände muss alles unterbleiben, was zu Unfällen führen kann. In den Pausen ist das Spielen mit Softbällen auf dem Schulhof erlaubt, alle anderen Bälle sind aus Sicherheitsgründen verboten, ebenso das Schneeballwerfen. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (5 bis 9) dürfen in den Pausen das Schulgelände nicht ver-lassen, da sie sonst ihren Versicherungsschutz verlieren. Die Sekundarstufe II darf das Schulgelände verlassen.
  6. In den Klassenräumen sorgen die Schüler für Sauberkeit und Ordnung. Für mutwillige Beschädigungen von Schuleigentum (Klassenräumen, Einrichtungsgegenständen, Lehr-material etc.) können die Verursacher haftbar gemacht werden. Wer die Schule ver-schmutzt (z.B. durch Abfall auf dem Boden), wird sofort zum Ordnungsdienst verpflich-tet. 
  7. Taschen dürfen nicht unbeaufsichtigt in den Gängen gelassen werden.
  8. Alle Gegenstände, die zur Störung des Schullebens führen könnten, dürfen nicht mitgebracht werden. Geld, Mobilgeräte und andere Wertsachen bringen die Schülerinnen und Schüler auf eigene Gefahr mit. Die Schule übernimmt keine Haftung. Die Mobilge-räte sind während des Unterrichts auszuschalten, über Ausnahmen entscheiden die Lehrkräfte.
  9. Bildaufnahmen von Personen sind außer zu schulischen Zwecken nicht gestattet. Nicht genehmigte Veröffentlichungen von Bildaufnahmen können Ordnungsmaßnahmen und Strafanzeigen zur Folge haben. 

Diese Hausordnung wurde am 13. Juni 2018 von der Schulkonferenz beschlossen.

 

Die Hausordnung zum Download:

Wer sich die Hausordnung vorlesen lassen möchte:

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